19 W 17/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-10-31, 19 W 17/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 17/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-31
Aktenzeichen: 19 W 17/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1031.19W17.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 13.03.2008 -14 O 14/01 SH - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 03.04.2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Gläubiger auferlegt.
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