7 U 53/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-10-30, 7 U 53/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 53/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-30
Aktenzeichen: 7 U 53/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1030.7U53.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen beider Parteien gegen das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Bonn vom 15.2.2008 - 1 O 414/03 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 12 % dem Kläger und zu 88 % dem beklagten Land auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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