17 U 50/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-10-29, 17 U 50/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 50/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-29
Aktenzeichen: 17 U 50/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1029.17U50.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 2. Mai 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 8 O 36/07 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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