2 W 100/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-10-22, 2 W 100/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 100/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-22
Aktenzeichen: 2 W 100/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1022.2W100.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 1) vom 6. Oktober 2008 wird der Beschluß der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10. Oktober 2008 - 14 O 271/07 - aufgehoben, soweit in ihm die Anordnung getroffen worden ist, daß die Antragstellerin zu 1) Raten auf die Prozeßkosten zu leisten hat. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Frage, ob die Antragstellerin zu 1) Zahlungen nach § 115 ZPO auf die Prozeßkosten zu leisten hat, an das Landgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht werden nicht erhoben.
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