25 UF 8/04•Oberlandesgericht Köln, 2008-10-21, 25 UF 8/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 8/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-21
Aktenzeichen: 25 UF 8/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1021.25UF8.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Köln vom 7. Januar 2004 - 315 F 220/03 - unter Abweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin monatlich im Voraus zum Monatsersten ab 20. April 2003 eine schuldrechtliche Versorgungsausgleichsrente in Höhe von monatlich 304,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem jeweiligen Monatszweiten zu zahlen.
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Der Antragsgegner wird verpflichtet, hinsichtlich ab November 2008 künftig fällig werdender schuldrechtlicher Versorgungsaus-gleichsansprüche in deren Höhe (von mtl. 304,81 €) seine Ver-sorgungsansprüche gegenüber der E. L. e.V. an die Antragstellerin abzutreten.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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