22 W 66/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-10-21, 22 W 66/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 66/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-21
Aktenzeichen: 22 W 66/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1021.22W66.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Streithelferin wird der Beschluss der 30. Zi-vilkammer des Landgerichts Köln vom 8. September 2008 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss der Kammer vom 16.09.2008 - 30 OH 10/06 - aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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