6 W 104/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-10-14, 6 W 104/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 104/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-14
Aktenzeichen: 6 W 104/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1014.6W104.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 727, 750, 779, 794, 795, 890, 929, 936; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 2
Tenor
1.) Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9.7.2008 - 33 O 432/06 SH I - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der Kammer vom 13.5.2008, durch den der Ordnungsmittelbeschluss vom 8.5.2007 aufgehoben und der auf seinen Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Gläubigerin zu tragen.
3.) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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