Oberlandesgericht Köln, 2008-10-14, 19 W 19/08

19 W 19/08Obergericht14.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 19/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-14

Aktenzeichen: 19 W 19/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1014.19W19.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird das Zwischenurteil

des Landgerichts Köln vom 07.03.2008 - 16 O 374/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Zeuge ist nicht berechtigt, das Zeugnis im Hinblick auf eine mögliche Strafverfolgung gemäß § 384 Nr. 2 ZPO von vornherein in vollem Umfang und unabhängig von konkret an ihn gerichtete Fragen zum Beweisthema zu verweigern.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Zeuge.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.022.583,76 EUR festgesetzt.

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