Oberlandesgericht Köln, 2008-10-10, 6 U 115/08

6 U 115/08Obergericht10.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 115/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-10

Aktenzeichen: 6 U 115/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1010.6U115.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.05.2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 436/07 - teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.329,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 97,18 € seit dem 24.03.2007,

aus 121,29 € seit dem 15.05.2007,

aus 140,39 € seit dem 20.06.2007,

aus 59,46 € seit dem 25.07.2007,

aus 60,85 € seit dem 30.07.2007,

aus 91,25 € seit dem 11.08.2007,

aus 67,28 € seit dem 11.08.2007,

aus 107,06 € seit dem 19.08.2007,

aus 98,80 € seit dem 20.08.2007

und aus 486,29 € seit dem 23.09.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die im Verfahren erster Instanz entstandenen Kosten tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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