6 U 115/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-10-10, 6 U 115/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 115/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-10
Aktenzeichen: 6 U 115/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:1010.6U115.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09.05.2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 436/07 - teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.329,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 97,18 € seit dem 24.03.2007,
aus 121,29 € seit dem 15.05.2007,
aus 140,39 € seit dem 20.06.2007,
aus 59,46 € seit dem 25.07.2007,
aus 60,85 € seit dem 30.07.2007,
aus 91,25 € seit dem 11.08.2007,
aus 67,28 € seit dem 11.08.2007,
aus 107,06 € seit dem 19.08.2007,
aus 98,80 € seit dem 20.08.2007
und aus 486,29 € seit dem 23.09.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die im Verfahren erster Instanz entstandenen Kosten tragen die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.