6 U 111/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-09-26, 6 U 111/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 111/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-26
Aktenzeichen: 6 U 111/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0926.6U111.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UrhG §§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2, 18, 19 a, 44, 58 Abs. 1, 97 Abs. 1
Tenor
I.) Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 21.5.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 691/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.) Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es zu unterlassen, die nachfolgend wiedergegebene Zeichnung länger als eine Woche öffentlich zugänglich zu machen, nachdem ihr Verkauf über die Internet-Plattform www.XXX.de durchgeführt worden ist.
2.) Den Antragsgegnern wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten an-gedroht.
II.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Antragsgegner zu tragen.
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