Oberlandesgericht Köln, 2008-09-26, 6 U 111/08

6 U 111/08Obergericht26.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 111/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-26

Aktenzeichen: 6 U 111/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0926.6U111.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG §§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2, 18, 19 a, 44, 58 Abs. 1, 97 Abs. 1

Tenor

I.) Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 21.5.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 691/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.) Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es zu unterlassen, die nachfolgend wiedergegebene Zeichnung länger als eine Woche öffentlich zugänglich zu machen, nachdem ihr Verkauf über die Internet-Plattform www.XXX.de durchgeführt worden ist.

2.) Den Antragsgegnern wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten an-gedroht.

II.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Antragsgegner zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.