Oberlandesgericht Köln, 2008-09-26, 6 U 104/08

6 U 104/08Obergericht26.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 104/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-26

Aktenzeichen: 6 U 104/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0926.6U104.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung des Klägers gegen das am 2.5.2008 verkündete Urteil einer Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 467/07 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

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