9 W 59/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-09-15, 9 W 59/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 W 59/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-15
Aktenzeichen: 9 W 59/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0915.9W59.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 21.07.2008 gegen den Beschluss der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.6.2008 - 20 O 146/08 - wird die angefochtene Entscheidung nebst der Nichtabhilfeentscheidung vom 23.7.2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin nach Maßgabe der Gründe dieses Beschlusses an das Landgericht zurückverwiesen.
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