Oberlandesgericht Köln, 2008-09-04, 8 U 14/08

8 U 14/08Obergericht04.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 14/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-04

Aktenzeichen: 8 U 14/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0904.8U14.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.01.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 330/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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