8 U 14/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-09-04, 8 U 14/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 14/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-04
Aktenzeichen: 8 U 14/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0904.8U14.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.01.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 330/06 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.