Oberlandesgericht Köln, 2008-09-02, 9 U 151/07

9 U 151/07Obergericht02.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 151/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-02

Aktenzeichen: 9 U 151/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0902.9U151.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 5.6.2007 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom - 85 O 177/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.