9 U 73/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-09-01, 9 U 73/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 73/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-01
Aktenzeichen: 9 U 73/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0901.9U73.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.
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Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
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