7 U 172/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-08-28, 7 U 172/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 172/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-28
Aktenzeichen: 7 U 172/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0828.7U172.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.10.2007 - 9 O 352/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen verurteilt,
-
an die Klägerin 60.209,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.9.2006 zu zahlen,
-
an die Klägerin seit dem 1.3.2007 bis zur Zahlung der zuerkannten Entsor-gungskosten in Höhe von 1.784,50 € monatlich 138,00 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 58 % der Klägerin und zu 42 % der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 54 % die Klägerin und zu 46 % die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Zwangvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.