5 W 36/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-08-28, 5 W 36/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 36/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-28
Aktenzeichen: 5 W 36/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0828.5W36.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 12.7.2008 gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7.7.2008 - 9 O 245/08 - wird als unzulässig verworfen.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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