Oberlandesgericht Köln, 2008-08-25, 5 U 28/08

5 U 28/08Obergericht25.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 28/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-25

Aktenzeichen: 5 U 28/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0825.5U28.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Januar 2008 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - 11 O 524/05 - des Landgerichts Aachen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag von 30.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 26.994,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 18 % und die Beklagte zu 82 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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