6 Ausl. A 2/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-08-22, 6 Ausl. A 2/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-08-22, 6 Ausl. A 2/08
6 Ausl. A 2/08Obergericht22.08.2008
Regest
Die Auslieferung einer Verfolgten nach Peru, die vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Leuchtender Pfad" durch die peruanischen Gerichte freigesprochen worden ist, ist wegen des Verbots der Doppelverfolgung ("ne bis in idem") unzulässig, wenn das freisprechende Urteil in einem rechtsstaatlichen Mindeststandarts nicht genügenden Verfahren durch ein sog. "gesichtsloses Gericht" später (hier: im Jahre 1993) aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 Ausl. A 2/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 6 Ausl. A 2/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0822.6AUSL.A2.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Die Auslieferung einer Verfolgten nach Peru, die vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Leuchtender Pfad" durch die peruanischen Gerichte freigesprochen worden ist, ist wegen des Verbots der Doppelverfolgung ("ne bis in idem") unzulässig, wenn das freisprechende Urteil in einem rechtsstaatlichen Mindeststandarts nicht genügenden Verfahren durch ein sog. "gesichtsloses Gericht" später (hier: im Jahre 1993) aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet wird.
Tenor
Die Auslieferung der Verfolgten nach Peru zum Zwecke der Strafverfolgung wird für unzulässig erklärt.
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