Oberlandesgericht Köln, 2008-08-22, 6 Ausl. A 2/08

6 Ausl. A 2/08Obergericht22.08.2008

Regest

Die Auslieferung einer Verfolgten nach Peru, die vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Leuchtender Pfad" durch die peruanischen Gerichte freigesprochen worden ist, ist wegen des Verbots der Doppelverfolgung ("ne bis in idem") unzulässig, wenn das freisprechende Urteil in einem rechtsstaatlichen Mindeststandarts nicht genügenden Verfahren durch ein sog. "gesichtsloses Gericht" später (hier: im Jahre 1993) aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 Ausl. A 2/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 6 Ausl. A 2/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0822.6AUSL.A2.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Die Auslieferung einer Verfolgten nach Peru, die vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Leuchtender Pfad" durch die peruanischen Gerichte freigesprochen worden ist, ist wegen des Verbots der Doppelverfolgung ("ne bis in idem") unzulässig, wenn das freisprechende Urteil in einem rechtsstaatlichen Mindeststandarts nicht genügenden Verfahren durch ein sog. "gesichtsloses Gericht" später (hier: im Jahre 1993) aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens angeordnet wird.

Tenor

Die Auslieferung der Verfolgten nach Peru zum Zwecke der Strafverfolgung wird für unzulässig erklärt.

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