2 Ws 411/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-08-22, 2 Ws 411/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-08-22, 2 Ws 411/08
2 Ws 411/08Obergericht22.08.2008
Regest
Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 118 a Abs. 3 StPO im Haftprüfungstermin eine Beweisaufnahme erforderlich sein kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 411/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 2 Ws 411/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0822.2WS411.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 118 a Abs. 3 StPO im Haftprüfungstermin eine Beweisaufnahme erforderlich sein kann.
Tenor
Die weitere Beschwerde wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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