Oberlandesgericht Köln, 2008-08-22, 2 Ws 411/08

2 Ws 411/08Obergericht22.08.2008

Regest

Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 118 a Abs. 3 StPO im Haftprüfungstermin eine Beweisaufnahme erforderlich sein kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 411/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 2 Ws 411/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0822.2WS411.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter denen gemäß § 118 a Abs. 3 StPO im Haftprüfungstermin eine Beweisaufnahme erforderlich sein kann.

Tenor

Die weitere Beschwerde wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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