1 U 59/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-08-22, 1 U 59/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 59/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 1 U 59/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0822.1U59.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.07.2007 - 5 O 24/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger einen Betrag in Höhe von 2.404,52 € sowie weitere 219,93 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2006 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger 94 %, die Beklagten 6 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern zu 87 % und den Beklagten zu 13 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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