18 U 63/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-08-21, 18 U 63/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-08-21, 18 U 63/08
18 U 63/08Obergericht21.08.2008
Regest
Wer sich über einenTreuhänder an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, kann zwar nicht unmittelbar aus §§ 171, 172 HGB in Anspruch genommen werden. Der Freistellungsanspruch des Treuhandkommanditisten gegen den Anleger kann aber von den Gesellschaftsgläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter gepfändet oder an diese abgetreten werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 63/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-21
Aktenzeichen: 18 U 63/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0821.18U63.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: HGB § 171; BGB § 399
Leitsätze
Wer sich über einenTreuhänder an einer Kommanditgesellschaft beteiligt, kann zwar nicht unmittelbar aus §§ 171, 172 HGB in Anspruch genommen werden. Der Freistellungsanspruch des Treuhandkommanditisten gegen den Anleger kann aber von den Gesellschaftsgläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter gepfändet oder an diese abgetreten werden.
Tenor
Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.
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