4 WF 39/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-08-20, 4 WF 39/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 39/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-20
Aktenzeichen: 4 WF 39/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0820.4WF39.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Verfahrens- und Umgangspflegers (im folgenden Verfahrenspfleger) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 20.12.2007 - 40 F 267/03 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise dahin abgeändert, dass die dem Verfahrenspfleger aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung auf insgesamt 1.344,31 € festgesetzt wird.
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