Oberlandesgericht Köln, 2008-08-04, 5 U 228/07

5 U 228/07Obergericht04.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 228/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-04

Aktenzeichen: 5 U 228/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0804.5U228.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. September 2007 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 486/04 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.