Oberlandesgericht Köln, 2008-07-22, 9 U 188/07

9 U 188/07Obergericht22.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 188/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-22

Aktenzeichen: 9 U 188/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0722.9U188.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. August 2007 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 56/07 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.650,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Dezember 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen

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