16 U 82/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-07-14, 16 U 82/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 82/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-14
Aktenzeichen: 16 U 82/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0714.16U82.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 30.10.2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 170/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.391,60 € sowie anteilige vorpro-zessuale Anwaltskosten von 38,91 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2007 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Kläger und die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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