Oberlandesgericht Köln, 2008-07-09, 11 U 72/07

11 U 72/07Obergericht09.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 72/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-09

Aktenzeichen: 11 U 72/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0709.11U72.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. März 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 259/05 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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