18 U 191/04•Oberlandesgericht Köln, 2008-07-03, 18 U 191/04
Oberlandesgericht Köln, 2008-07-03, 18 U 191/04
18 U 191/04Obergericht03.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 191/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-03
Aktenzeichen: 18 U 191/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0703.18U191.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.09.2004 (82 O 118/03) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen des Streithelfers in zweiter Instanz trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten oder den Streithelfer durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils derjenige, der die Vollstreckung betreibt zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.