Oberlandesgericht Köln, 2008-07-03, 18 U 191/04

18 U 191/04Obergericht03.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 191/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-03

Aktenzeichen: 18 U 191/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0703.18U191.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.09.2004 (82 O 118/03) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen des Streithelfers in zweiter Instanz trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten oder den Streithelfer durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils derjenige, der die Vollstreckung betreibt zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.

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