Oberlandesgericht Köln, 2008-07-03, 16 Wx 51/08

16 Wx 51/08Obergericht03.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 51/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-03

Aktenzeichen: 16 Wx 51/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0703.16WX51.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.02.2008 - 29 T 138/07 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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