16 Wx 51/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-07-03, 16 Wx 51/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-07-03, 16 Wx 51/08
16 Wx 51/08Obergericht03.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 51/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-03
Aktenzeichen: 16 Wx 51/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0703.16WX51.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11.02.2008 - 29 T 138/07 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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