Oberlandesgericht Köln, 2008-07-01, 8 W 23/07

8 W 23/07Obergericht01.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 W 23/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-01

Aktenzeichen: 8 W 23/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0701.8W23.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Gegenvorstellungen der Beklagten zu 4. und 5. wird der Beschluss vom 21.12.2007 dahin abgeändert, dass der Streitwert für das Erinnerungsverfahren auf 4.158,33 € festgesetzt wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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