16 Wx 76/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-07-01, 16 Wx 76/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-07-01, 16 Wx 76/08
16 Wx 76/08Obergericht01.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 76/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-01
Aktenzeichen: 16 Wx 76/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0701.16WX76.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 34. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.03.2008 - 34 T 20/07 -
aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.10.2007 - 507 XIV 245/07 - angeordnete Zurückweisungshaft rechtswidrig war.
Der Betroffene hat die im Verfahren der Erstbeschwerde entstandenen Gerichtskosten zur Hälfte zu tragen; im übrigen sind Gerichtskosten nicht zu erheben.
Die Antragstellerin hat dem Betroffenen die in erster Instanz sowie im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen notwendigen Auslagen insgesamt sowie die ihm im Verfahren der Erstbeschwerde erwachsenen Auslagen zur Hälfte zu ersetzen.
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