9 U 112/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-06-24, 9 U 112/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 112/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 9 U 112/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0624.9U112.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.04.2007 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 334/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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