12 U 88/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-06-19, 12 U 88/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 88/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-19
Aktenzeichen: 12 U 88/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0619.12U88.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird das am 05.07.2007 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln (AZ.: 30 O 116/06) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.351,75 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 23 % die Klägerin und zu 77% der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Gegenseite gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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