4 UF 89/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-06-17, 4 UF 89/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 89/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-17
Aktenzeichen: 4 UF 89/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0617.4UF89.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 19.05.2008 – 40 F 151/08 –, mit welchem der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Sorgerechtes bzw. Aufenthaltsbestimmungsrechtes und auf Herausgabe des gemeinsamen Kindes der Beteiligten zu 1) und 2) N H zurückgewiesen worden ist, wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
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