Oberlandesgericht Köln, 2008-06-17, 15 U 22/08

15 U 22/08Obergericht17.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 22/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-17

Aktenzeichen: 15 U 22/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0617.15U22.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 2 O 236/04 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin ist gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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