5 U 238/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-26, 5 U 238/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 238/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-26
Aktenzeichen: 5 U 238/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0526.5U238.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. November 2007 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 122/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Rechtsstreit auf den im Be-rufungsverfahren gestellten Hilfsantrag des Klägers unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das örtlich zuständige Landgericht Bonn verwiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil des Landgerichts Bonn vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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