Oberlandesgericht Köln, 2008-05-26, 12 U 73 /07

12 U 73 /07Obergericht26.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 73 /07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-26

Aktenzeichen: 12 U 73 /07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0526.12U73.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.5.2007, Az. 4 O 548/06, wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 98,8 % und die Beklagte 1,2 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien sind berechtigt, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollsteckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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