2 Ws 229/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-23, 2 Ws 229/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-05-23, 2 Ws 229/08
2 Ws 229/08Obergericht23.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 229/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-23
Aktenzeichen: 2 Ws 229/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0523.2WS229.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus wird angeordnet.
Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von 3 Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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