16 U 62/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-19, 16 U 62/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 62/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-19
Aktenzeichen: 16 U 62/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0519.16U62.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin sowie die Berufung der Beklagten gegen das am 08.11.2007 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 14 O 3/07 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 70 % und die Klägerin zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Schuldner können die Zwangsvollstreckung durch den jeweiligen Gläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der jeweilige Gläubiger selbst vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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