81 Ss 17/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-16, 81 Ss 17/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-05-16, 81 Ss 17/08
81 Ss 17/08Obergericht16.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 17/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-16
Aktenzeichen: 81 Ss 17/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0516.81SS17.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Führerscheinmaßregeln entfallen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens sowie die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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