Oberlandesgericht Köln, 2008-05-16, 81 Ss 17/08

81 Ss 17/08Obergericht16.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 81 Ss 17/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-16

Aktenzeichen: 81 Ss 17/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0516.81SS17.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Revision wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Führerscheinmaßregeln entfallen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens sowie die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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