6 W 38/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-16, 6 W 38/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 38/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-16
Aktenzeichen: 6 W 38/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0516.6W38.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten Rechtsstreits tragen die Antragstellerin zu 3/5 und die Antragsgegnerin zu 2/5.
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