10 WF 90/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-14, 10 WF 90/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-05-14, 10 WF 90/08
10 WF 90/08Obergericht14.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 WF 90/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-14
Aktenzeichen: 10 WF 90/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0514.10WF90.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 15. März 2008 (24 F 229/06) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 29. Januar 2008 (24 F 229/06) insoweit aufgehoben als er die Festsetzung der Einigungsgebühr ablehnt. Zugunsten des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird die Vergütung in Höhe weiterer 85,00 € nebst hierauf entfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 16,15 € festgesetzt.
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