3 U 195/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-08, 3 U 195/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 195/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-08
Aktenzeichen: 3 U 195/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0508.3U195.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
1.
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 30.10.2007 (16 O 521/06) durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs.2 ZPO zurückzuweisen.
2.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Sie mag innerhalb dieser Frist mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.
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