Oberlandesgericht Köln, 2008-05-08, 3 U 195/07

3 U 195/07Obergericht08.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 195/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-08

Aktenzeichen: 3 U 195/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0508.3U195.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

1.

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 30.10.2007 (16 O 521/06) durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs.2 ZPO zurückzuweisen.

2.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Sie mag innerhalb dieser Frist mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.

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