24 U 119/05•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-06, 24 U 119/05
Oberlandesgericht Köln, 2008-05-06, 24 U 119/05
24 U 119/05Obergericht06.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 119/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-06
Aktenzeichen: 24 U 119/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0506.24U119.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 01.07.2005 - 17 O 178/00 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 01.07.2005 - 17 O 178/00 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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