17 W 57/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-05, 17 W 57/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 57/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-05
Aktenzeichen: 17 W 57/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0505.17W57.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestset-zungsbeschluss des Rechtspflegers bei dem Landgericht Köln unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 5.7.2007 sind von der Antragstellerin € 975,-- (in Worten: Euro neunhundertfünfundsiebzig) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 03.08.2007 an Rechtsanwältin Dr. K. gem. § 126 ZPO zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: € 492,70.
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