17 W 92/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-05-02, 17 W 92/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 92/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-02
Aktenzeichen: 17 W 92/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0502.17W92.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 11. Dezember 2007 - 83 O 3/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Versäumnisurteils der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 17. April 2007 – 83 O 3/07 – sind von der Beklagten an den Kläger 1.437,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26. April 2007 zu erstatten.
In diesem Betrag sind 408,00 € an Gerichtskosten enthalten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 281,55 €
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