2 U 106/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-30, 2 U 106/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 106/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-30
Aktenzeichen: 2 U 106/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0430.2U106.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen des Klägers vom 6. November 2007 sowie der Beklagten vom 30. Oktober 2007 gegen das am 18. Oktober 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 18 O 117/07 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 18 % zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils Vollstreckende vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Soweit der Senat die Berufung des Klägers zurückgewiesen hat, wird die Revision zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.