17 U 51/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-30, 17 U 51/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 51/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-30
Aktenzeichen: 17 U 51/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0430.17U51.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22.06.2007 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 96/06 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.329,07 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus § 288 BGB seit dem 04.08.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - beider Rechtszüge - tragen der Kläger zu 88 % und der Beklagte zu 12 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar, sofern nicht der Vollstreckungsschuldner zuvor in dieser Höhe Sicherheit leistet. Zu erbringende Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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