2 U 19/05•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-23, 2 U 19/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 19/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-23
Aktenzeichen: 2 U 19/05
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0423.2U19.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Januar 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 337/04 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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