2 Ws 164/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-18, 2 Ws 164/08
Oberlandesgericht Köln, 2008-04-18, 2 Ws 164/08
2 Ws 164/08Obergericht18.04.2008
Regest
Im Falle der Revisionsrücknahme fällt die Befriedungsgebühr nach Ziff. 4141 VV RVG nur an, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ausnahmsweise eine Hauptverhandlung anberaumt worden wäre.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 164/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-18
Aktenzeichen: 2 Ws 164/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0418.2WS164.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Im Falle der Revisionsrücknahme fällt die Befriedungsgebühr nach Ziff. 4141 VV RVG nur an, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ausnahmsweise eine Hauptverhandlung anberaumt worden wäre.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.
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